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Hilfe im Haushalt Logo #42083Ausgaben für die Beschäftigung einer Haushalthilfe können bis zu einem Betrag vom 624 € im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen. der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender ...
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